Rechtsprechung
BAG, 19.03.1986 - 5 AZR 290/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterschiedliche Gehaltsregelung für örtlich eingestellte und aus der Türkei entsandte Arbeitnehmer - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Besserstellung einer abgrenzbaren Gruppe von Arbeitnehmern - Sachlicher Grund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 07.02.1985 - 9 Sa 1720/83
- BAG, 19.03.1986 - 5 AZR 290/85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77
Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der …
Auszug aus BAG, 19.03.1986 - 5 AZR 290/85
Wenn der Arbeitgeber die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer im Rahmen einer allgemeinen Lohnbewegung erhöht, dürfen einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern nicht ohne sachlichen Grund von der Lohnerhöhung ausgenommen werden (Urteil vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung). - BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82
Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 19.03.1986 - 5 AZR 290/85
Wenn der Arbeitgeber jedoch auf Grund einzelvertraglicher Abreden einzelne Arbeitnehmer besserstellt, kann er nicht unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet werden, die gleichen Leistungen an alle Arbeitnehmer zu erbringen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt BAG 45, 76, 81 = AP Nr. 67 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 3 b der Gründe).